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Die Sharing Economy: Sicher genug für die Reiserichtlinie?

Geschrieben von AirPlus DACH | 12. Februar 2023

Ob BlaBlaCar, Airbnb oder Uber – die Sharing Economy sorgt in der ohnehin sehr dynamischen Reisebranche weiter für Wirbel. Während sich Privatreisende in Großstädten wie London, Paris oder New York längst mit nur wenigen Klicks einen Uber rufen, ist dies vielen Geschäftsreisenden schlicht noch nicht erlaubt: Zahlreiche Angebote der Sharing Economy haben ihren Weg in die Reiserichtlinien vieler Unternehmen noch nicht gefunden. Warum eigentlich nicht?

Die konforme Nutzung von Apps wie Uber auf Geschäftsreisen zu ermöglichen – und damit auf den aktuellen Trend aufzuspringen, ist dabei nur ein Aspekt. Da für Unternehmen insbesondere die Fürsorgepflicht eine Rolle spielt, stellt sich die Frage, wie Geschäftsreisende bei derartigen Diensten eigentlich abgesichert sind. Das wollten wir näher wissen!


Der Aufstieg der Peer-to-Peer-Reisen

Drei Faktoren haben den Aufstieg der Sharing Economy begünstigt: Der Siegeszug des Smartphones, eng verbunden mit einem generell zunehmenden technischen Know-how sowie dem allgegenwärtigen Bedarf nach mehr Nachhaltigkeit.

Zweifellos verändert das System, bei dem Dienstleistungen oder materielle Güter plötzlich geteilt statt besessen werden, unsere Gesellschaft. Es bietet uns Lösungen, welche die bislang etablierten Systeme nicht nur modifizieren und verbessern, sondern zuweilen ersetzen. Und während das Internet den Beginn der neuen Reisebuchung einläutete, sorgen heute Apps dafür, dass wir Mobilität völlig neu denken können.

Die Sharing Economy ermöglicht uns eine nachhaltigere wie auch einfachere Art zu reisen. Weshalb sie für Unternehmen und Geschäftsreisende auch im Zuge der Digitalisierung eine immer wichtigere Rolle spielt. Sofern entscheidende Punkte wie Haftung und Versicherung geklärt sind.

 

Die Frage der Versicherung in der Sharing Economy

Diese Aspekte stellten Travel Manager bisher jedoch vor große Herausforderungen: Viele Versicherer schlossen Sharing-Anbieter entweder aufgrund des hohen Risikos und mangelnder Transparenz ausdrücklich aus dem Versicherungsschutz aus – oder boten keine entsprechende Lösung. Ein Zustand, der Lösungen der Sharing Economy für Unternehmen unattraktiv machte – schließlich galt es nicht nur auf das Wohlergehen der Reisenden zu achten, sondern auch die potenziellen Kosten eines unzureichenden Versicherungsschutzes abzuwägen.

Mittlerweile haben sich jedoch – mit der Marktreife der Anbieter – die Vorzeichen geändert. Uber ist dafür ein gutes Beispiel. Wie ist dort aktuell der Versicherungsschutz für Geschäftsreisende geregelt?

 

Der Versicherungsschutz bei Uber

Schon während der Pandemie traf Uber verschiedene Vorkehrungen, um etwa das Tragen von Masken in Fahrzeugen sicherzustellen. Und auch die App an sich bietet Reisenden technische Unterstützung: Sie stellt in Echtzeit fest, ob sich der Fahrer auf dem richtigen Weg zum Zielort befindet und kann Hilfe anbieten, sobald sie Probleme identifiziert.

In den USA bietet Uber drei Arten von Versicherungen: Neben einer bedingten Vollkasko- und Kollisionsabsicherung, die jedoch nur für Fahrer relevant ist, deckt eine $ 1.000.000 Haftpflichtversicherung sowohl Personen- als auch Sachschäden ab. Sie greift auch bei Verletzungen von Reisenden und im Fall der Fälle bei beschädigten Firmengeräten wie Telefonen oder Laptops. Sollte ein Fahrer ohne entsprechenden Versicherungsschutz in einen Unfall verwickelt sein, schützt eine spezielle Versicherung bei Körperverletzungen durch nicht- oder unterversicherte Verkehrsteilnehmer.

Und wie steht es um den Schutz in anderen Ländern? Nicht nur in Deutschland müssen Uber-Fahrer eine gewerbliche Versicherung abschließen, um sich registrieren zu können. Darüber hinaus bietet Uber eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen, die zum Schutz von Geschäftsreisenden beitragen.

Die besonderen Bedürfnisse von Unternehmen haben auch andere Ride-Sharing und Sharing-Anbieter erkannt und bieten bei Bedarf ebenfalls einen entsprechenden Versicherungsschutz. Nicht zuletzt sind es die Nutzer dieser Sharing-Anbieter, die mit ihrem Feedback zu aktuellen Sicherheitsstandards zu einer fundierten Basis für die Entscheidungsfindung beitragen.

Angebote wie Uber for Business zeigen, dass die Sharing Economy längst attraktive Alternativen zu herkömmlichen Reisemitteln für Geschäftsreisende bietet. Und mit den Möglichkeiten einer unsichtbaren und nahtlosen Bezahlung lassen sie nicht nur auf der letzten Meile längst viele eingesessene Marktteilnehmer hinter sich. So werden die Anbieter über kurz oder lang auch ihren Weg in die Reiserichtlinie finden.

 

Quellen:

Gabler Wirtschaftslexikon