Höhere Sorgfaltspflicht für die Lieferkette: So begegnen Sie der neuen Gesetzgebung effizienter

Egal wohin man schaut, in der Lieferkette der Chemiehersteller reiht sich eine Herausforderung an die andere – Rohstoffknappheit, Lieferverzug und Preissteigerungen erschweren den Überblick und die Sichtbarkeit bei ganzheitlichen Prozessen. Hinzu kommen die Regulierungsvorgaben, die es einzuhalten gilt.

Das kürzlich hierzulande eingeführte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, ist ein Beispiel für einen Flickenteppich von Standards.

Es ist nun seit einiger Zeit Gesprächsthema Nummer eins, denn es gibt die Universalstandards für Menschenrechte, Arbeitsrecht und Nachhaltigkeit vor, die Unternehmen einhalten müssen.

Dieser Artikel soll darüber aufklären, für wen das LkSG wann gilt, warum es eingeführt wurde und was genau es für Ihr Unternehmen und andere Chemiehersteller bedeutet.

Das LkSG ist zwar in Deutschland in Kraft getreten, aber Sie sollten auch dann weiterlesen, wenn Ihr Unternehmen in einem anderen Land tätig ist, denn die EU-Länder stehen als Nächstes auf dem Programm: Mit dem deutschen Gesetz als Vorlage [1] hat die Europäische Kommission eine europaweite Richtlinie für Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette vorgebracht, über die das Europäische Parlament derzeit verhandelt. Sie betrifft in der EU tätige Großunternehmen in und außerhalb der EU und soll in nationale Gesetze umgesetzt werden.

Welche Ziele werden mit dem LkSG verfolgt?

Die Fakten in Kürze:

 

Für wen und seit wann das LkSG gilt

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das LkSG für alle Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz, ihren satzungsmäßigen Sitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben und konzernweit mindestens 3.000 Mitarbeitende in Deutschland beschäftigen.

Ab dem 1. Januar 2024 betrifft es dann auch deutsche Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.

Unter das LkSG fallen zudem ausländische Unternehmen, die in Deutschland eine Zweigniederlassung betreiben und in der Regel über 3.000 Personen in Deutschland beschäftigen (ab 2024: über 1.000 Personen). [2]

Das Gesetz richtet sich an die Unternehmen selbst und an deren direkte sowie in einigen Fällen deren indirekte Lieferanten.

Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte als Motor des LkSG

Bevor wir uns den Gründen für die Einführung des LkSG widmen, sollten wir noch den Rechtsbegriff der Due Diligence (oder Sorgfaltspflicht) klären: Laut Lexikon sind dies die Vorkehrungen, die eine vernünftige Person unternimmt, um Schaden von anderen Personen oder deren Eigentum abzuwenden. [3]

Vor dem Hintergrund der Due Diligence entstand der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) im Jahr 2016 als Fundament für das Lieferkettengesetz der Bundesregierung und zielte darauf ab, die Globalisierung in Kooperation mit der Privatwirtschaft sozialverträglicher zu gestalten. [4]

Der NAP basiert auf den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Neben der Corporate Responsibility, also der Rechenschaftspflicht der Unternehmen, bilden die Schutzverpflichtung des Staates sowie gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe die Säulen des NAP. Beim Erfüllen ihrer Rechenschaftspflicht werden die Unternehmen von der Bundesregierung unterstützt. Gemeinsam mit den Industriesektoren, in denen das Risiko der Missachtung der Menschenrechte besonders hoch ist, werden derzeit Sonderrichtlinien für die Praxis entwickelt.

Die Ergebnisse einer Umfrage, die mehrere Jahre lang von der Bundesregierung in Unternehmen durchgeführt wurde (NAP-Monitoring), zeigen jedoch, dass weniger als 20 % der deutschen Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden ihrer Selbstverpflichtung zur Due Diligence nachkommen.

Daher verabschiedete der Bundesrat Ende Juni 2021 das LkSG, um die Menschenrechte entlang globaler Lieferketten besser zu schützen.

Das LkSG zieht deutsche Unternehmen stärker zur Rechenschaft in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards, zum Beispiel des Verbots von Zwangs- und Kinderarbeit, entlang ihrer jeweiligen Wertschöpfungsketten.

Im Februar 2022 legte die Europäische Kommission eine Richtlinie zur europaweiten Due-Diligence-Prüfung der Nachhaltigkeit von Unternehmen vor, die im Dezember 2022 vom Europäischen Rat in Form eines allgemeinen Ansatzes verabschiedet wurde. Die Richtlinie war der Startschuss für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. [5]

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Maßnahmen zur Compliance-Kontrolle

Im LkSG ist die Umsetzung umfassender Maßnahmen für Risikoanalysen, Prävention und Abhilfe bei Verstößen im Rahmen der Geschäftstätigkeit von Unternehmen und in Verbindung mit direkten und indirekten Lieferanten entlang ihrer Wertschöpfungsketten festgelegt. Dementsprechend müssen Chemieunternehmen in diesen neun Bereichen tätig werden:

  1. Einführung eines Risikomanagements im Unternehmen und bei direkten Lieferanten
  2. Einführung einer passiven Risikoüberwachung bei indirekten Lieferanten
  3. Entwicklung einer Menschenrechtsstrategie für das Unternehmen
  4. Verankerung von Präventionsmaßnahmen für das Unternehmen in Prozessen und Festlegung lieferantenspezifischer Maßnahmen
  5. Entwicklung eines Konzepts für Abhilfemaßnahmen bei Verstößen (für das Unternehmen und direkte und indirekte Lieferanten)
  6. Lückenlose Dokumentation der Einhaltung der Sorgfaltspflichten
  7. Jährliches Reporting über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten
  8. Einführung eines Beschwerdeprozesses
  9. Festlegung von Beauftragten für das Risikomanagement [6]

Bei Verstößen gegen das LkSG drohen den Unternehmen nicht nur Strafgelder in Höhe von bis zu 2 % ihres jeweiligen globalen Jahresumsatzes, sondern auch der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Die Verantwortung für die Kontrolle der Einhaltung des LkSG liegt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das Verstöße untersucht, Berichte prüft und die Korrektur von Verstößen verfolgt.

 

 

Herausforderungen entlang der Chemikalienlieferkette

Neben der vollumfänglichen Sichtbarkeit von Prozessen und der Transparenz von Beschaffungsabläufen wird auch die Due Diligence für die Chemieindustrie immer wichtiger, da die Unternehmen sicherstellen wollen, dass Herstellung und Vertrieb ihrer Produkte in einer zunehmend digitalen Welt verantwortungsvoll und nachhaltig erfolgen.

Der Weg zur Einhaltung aller Vorgaben ist kein leichter. Die folgenden Herausforderungen für die Lieferkette der Chemikalienherstellung mögen Ihnen bekannt vorkommen.

Die Lieferkette – von der Planung über Produktion, Logistik und Vertrieb bis hin zum Verkauf – umfasst diverse Mittler wie Logistikanbieter, Zollagenten und andere externe Dienstleister.

Zudem kann die Vielzahl an Lieferanten- und Sublieferantenebenen die Nachverfolgung der Lieferketten und die Identifizierung potenzieller Menschenrechts- oder Umweltrisiken innerhalb der Branche erschweren.

 

Trendbarometer: Die Wirtschaft spürt den Druck des LkSG

Angesichts der Komplexität und der Herausforderungen ihrer Lieferkette ist es nicht verwunderlich, dass die Reaktionen der Chemiehersteller auf das LkSG sehr gemischt ausgefallen sind.

Es hat in der Tat signifikante Auswirkungen auf die Chemieindustrie in Deutschland, wie die Ergebnisse der Umfrage für das 37. Trendbarometer CHEMonitor unter Top-Managern der deutschen Chemieindustrie im September und Oktober 2021 erkennen lassen. Gegenstand der Studie war das im Juni desselben Jahres verabschiedete LkSG.

 

Im Rahmen der Umfrage [7] wurden Vertreter der Chemieindustrie auch zu den größten Herausforderungen befragt, die sie mit der Umsetzung des LkSG verbinden.

83 % der Chemiemanager sehen die umfangreiche Bürokratie als potenzielle Herausforderung. Der erwartete Verwaltungsaufwand stellt vor allem mittelständische Unternehmen vor Personal- und Finanzprobleme und die indirekt betroffenen unter ihnen befürchten, dass die Umsetzung des neuen Gesetzes nur mit besseren IT-Lösungen bewältigt werden kann.

58 % erwarten potenzielle Probleme in der ungewissen Rechtslage bezüglich Haftung, 55 % befürchten fehlende Alternativen für wichtige Lieferanten und weitere 55 % gehen von einer mangelnden Bereitschaft der Lieferanten zur Teilnahme an Audits aus.

Unterstützung für die Ziele des LkSG

Trotz ihrer Bedenken erkennt die Mehrheit der Studienteilnehmer das neue Gesetz als Chance, die Arbeitsbedingungen entlang der Lieferketten zu verbessern.

Laut den Umfrageergebnissen herrscht breite Zustimmung für die mit dem LkSG verfolgten Ziele: 80 % der Befragten hoffen auf bessere Arbeitsbedingungen in den Unternehmen entlang der Lieferkette für Chemieprodukte.

Knapp die Hälfte (46 %) der Teilnehmer an der CHEMonitor-Umfrage erkennt die Notwendigkeit der Einführung des LkSG, da zu wenige Unternehmen ihrer Selbstverpflichtung gemäß dem NAP nachgekommen sind.

Über die Hälfte (57 %) bestätigt, dass die Selbstverpflichtung der Chemieunternehmen noch nicht ausreicht. So haben lediglich 52 % der befragten Unternehmen einen Verhaltenskodex für Lieferanten in ihre jeweiligen Verträge aufgenommen und nur 44 % arbeiten mit einem Managementsystem für menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken.

Umsetzung des LkSG entlang der Chemikalienlieferkette

Angesicht des umfassenden Maßnahmenkatalogs stellt sich die Frage, wie weit die Chemieindustrie seit der Verabschiedung des Gesetzes gekommen ist und wie groß der Anteil der Unternehmen ist, die die geforderten Maßnahmen bereits freiwillig eingeführt haben. Die Unternehmen mit bis zu und mit mehr als 1.000 Beschäftigten sind im nachfolgenden Diagramm dargestellt.

 

 

Virtual Payment als Transparenzinstrument für mehr Sichtbarkeit entlang der Lieferkette

Bereits vor Inkrafttreten des LkSG waren die Herausforderungen für Lieferketten vielfältig; angesichts der Maßnahmen für die Verwaltung mehrerer Lieferanten- und Sublieferantenebenen ist nun jedes Instrument willkommen, das volle Transparenz sicherstellt.

Da die Bezahlung zu Beginn des Procure-to-Pay-Prozesses erfolgt, z. B. beim Kauf von Rohstoffen, muss das gewählte Zahlungsmittel auch auf den nachgelagerten Prozessebenen zur Optimierung beitragen können.

AirPlus Virtual Cards Procurement ist eine solche virtuelle Bezahllösung, von der alle profitieren: Da sie für das digitale Zeitalter entwickelt wurde, kann sie für Long-Tail Spend ebenso wie für wiederkehrende Zahlungen bei Millionen Händlern im weltweiten Mastercard®-Netzwerk eingesetzt werden.

Die virtuellen Kreditkarten eignen sich bestens für Zahlungen an Lieferanten und ermöglichen zudem bessere Kontrolle dank personalisierter Sicherheitseinstellungen für jede einzelne Karte.

Beim Virtual Payment ist der umfassende Überblick über sämtliche Ausgaben gewährleistet. Sie können die Abrechnungsdaten der einzelnen virtuellen Karten für den gesamten Bezahlprozess nutzen, um Ihre Transaktionsdaten anzureichern und Ihre Bestellungen einfach und schnell mit den entsprechenden Lieferantenrechnungen abzugleichen.

Mit AirPlus Virtual Cards Procurement erhalten Sie das Maß an Transparenz, das Sie für Ihre Buchungsberichte für die einfache Kostenzuordnung benötigen. So lösen Sie die Knoten in Ihrer Lieferkette, die durch die Vielzahl an Bestellungen und Lieferanten entstehen, die Sie täglich bearbeiten müssen.

Aber das ist noch nicht alles. Virtual Payment kann auch wesentlich zur Optimierung des Betriebskapitals beitragen. Wenn Sie eine Zahlung mit AirPlus Virtual Cards Procurement tätigen, wird der Lieferant direkt von AirPlus, dem Anbieter der Bezahllösung, bezahlt. Am Ende des Buchungszeitraums erhalten Sie eine einzige detaillierte Rechnung und AirPlus bucht den entsprechenden Betrag zum vereinbarten Zahlungsziel von Ihrem zentralen Firmenkonto ab.

Im Vergleich zur herkömmlichen Überweisung oder Lastschrift verfügen Sie somit über mehr Valutatage und mehr Zeit für die Rechnungsstellung an Ihre Kunden.

Zudem können die Lösungen von AirPlus bei der Erstellung von Nachhaltigkeits- und Compliance-Berichten hilfreich sein. Diese sind nicht nur gemäß den regulatorischen Bestimmungen des LkSG erforderlich, sie dienen Ihrem Unternehmen auch als Beleg für verantwortungsvolles Geschäftsgebaren.

AirPlus stellt Ihrem Unternehmen die notwendigen Tools zur Verfügung und hilft beim Management von Finanz- und operativen Risiken, bei der Einhaltung der geltenden Bestimmungen und bei der nachhaltigen und verantwortungsvollen Geschäftsführung.


 

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Quellen:

[1] Overview of the Supply Chain Act | 5-ht.com

[2] FAQ Initiative-Lieferkettengesetz.de

[3] Due diligence Definition & Meaning | Merriam-Webster

[4] CSR - Background and development | csr-in-deutschland.de

[5] Council adopts position on due diligence rules for large companies | Consilium (europa.eu)

[6] What the Chemical Industry Expects from the German Supply Chain Act | Camelot Group

[7] CHEMonitor 02/2021


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