Warum Firmenkreditkarten mehr Sicherheit bieten

Plastik ist besser – zumindest gilt dies für die Art der Bezahlung von und auf Geschäftsreisen. Denn im Vergleich zu Bargeld spart der Einsatz einer Kreditkarte eine Menge Prozesskosten.

Vor allem entfällt die lästige Vorschusszahlung. Noch günstiger ist es, wenn Unternehmen statt einer "normalen" eine Firmenkreditkarte einsetzen. Jede Transaktion ist dann um durchschnittlich weitere elf Euro günstiger, da unter anderem konsolidierte Zahlungsdaten zu besseren Konditionen mit Anbietern führen.

Dabei bedeutet die Kartennutzung keinesfalls weniger Sicherheit. Ganz im Gegenteil: Während gestohlenes oder verlorenes Bargeld meist für immer verschwunden ist, sind Firmenkreditkarten auf vielfältige Weise abgesichert. Corporate Cards bieten damit Schutz vor dem finanziellen Totalverlust auf Geschäftsreise.

Vor allem diese sechs Punkte sollten Sie bei der Auswahl einer Firmenkreditkarte beachten, um in puncto Sicherheit auf der sprichwörtlich "sicheren Seite" zu sein:

  1. Über die mit der Karte getätigten Umsätze sollten Sie direkt informiert werden – etwa per SMS oder Mail. Auf diese Weise lässt sich eine betrügerisch vorgenommene Transaktion sofort erkennen, das heißt, der Kartenanbieter kann unverzüglich informiert werden, um die Karte möglicherweise zu sperren.
  2. Über die via Corporate Card getätigten Umsätze sollte der Kartenanbieter eine monatliche Übersicht erstellen. Beträge, die Sie als unrechtmäßig reklamieren, sollten schnell und unkompliziert erstattet werden.
  3. Die Kartenanbieter sollten ab bestimmten Beträgen eine zusätzliche Umsatzgenehmigung einholen können – elektronisch übers Autorisierungsterminal oder telefonisch. Möglicher Missbrauch oder Verlust lässt sich auf diese Weise frühzeitig erkennen.
  4. Die Karte sollte sich zusätzlich sowohl durch Chip (mit Unterschrift des Belegs) als auch durch PIN (Eingabe der Nummer) nutzen lassen. Diese sogenannte Chip & PIN-Technologie erhöht im Vergleich zum klassischen Magnetstreifen den Schutz vor Missbrauch.
  5. Die Umsätze, die über die Karte getätigt werden, sollten sich zentral steuern lassen. Höchstbeträge für einzelne Transaktionen sollten sich ebenso definieren lassen wie Limits für Bargeldabhebungen und Internet-Käufe als auch Sperren für die Nutzung in einzelnen Ländern.
  6. Besonders wichtig: Die Karten sollten ein drittes Authentifizierungsmerkmal neben der Kartennummer und der Prüfziffer bieten. Das ist in der Regel eine Transaktionsnummer (TAN), die Sie bei der Online-Buchung beispielsweise eines Flug-Tickets oder Hotels zugeschickt bekommen. Dies geschieht wahlweise per SMS, App oder E-Mail. Endgültig gezahlt werden kann nur, wenn die TAN online eingegeben wird.

Deutschland wird zum 1. Januar 2021 die von der EU beschlossene Zahlungsdienst-Richtlinie PSD2 in nationales Recht umsetzen. Das war eigentlich schon zum 14. September 2020 geplant gewesen. Da damals aber noch viele Händler Probleme mit der praktischen Umsetzung von PSD2 hatten, setzte die Finanzaufsicht die Pflicht zur starken Kundenauthentifizierung SCA (Strong Customer Authentification), welche PSD2 vorsieht, kurzerhand erst einmal aus.

Mit der SCA – auf Deutsch auch "Zwei-Faktor-Authentifizierung" (2FA) – will die EU den Verbraucher nicht ärgern. Ganz im Gegenteil: Sie ist ein weiteres wichtiges Instrument gegen den Missbrauch von Kreditkartendaten im Internet. Um Betrügern ihr Handwerk zu erschweren, ist es ab 2021 Pflicht, neben der Kartennummer und Prüfziffer ein weiteres Authentifizierungsmerkmal einzugeben.

Wie erwähnt handelt es sich dabei um die in aller Regel per SMS, App oder E-Mail zugeschickte TAN sowie um ein Passwort. Das kartenausgebende Institut kann auf diese Weise die Identität des Zahlenden prüfen, noch bevor er eine Transaktion freigibt. Außer über die TAN ginge das übrigens auch über eine biometrische Identifikation wie etwa einen Fingerabdruck. Das ist noch kein Standard, doch die Kartenanbieter arbeiten daran.

Wichtig zu wissen: Wer vor Ort mit seiner Corporate Card bezahlt – etwa beim Auschecken aus dem Hotel –, für den ändert sich nichts. Die Eingabe der PIN genügt auch weiterhin. Und für das kontaktlose Bezahlen erhöhen die meisten Anbieter das Betragslimit sogar von bislang 25 auf 50 Euro (höchstens 5 Transaktionen).

SCA wirkt sich jedoch online aus, also etwa bei der Buchung einer Bahnfahrkarte. Zwar nutzen auch hier schon viele Anbieter von sich aus die Zwei-Faktor-Authentifizierung – ab 2021 jedoch wird sie zur Pflicht. Kartennutzer müssten dazu ihre Handy-Nummer im Portal des Anbieters hinterlegen, damit dieser sie mit der erforderlichen TAN versorgen kann.

Übrigens sollten Sie bei dieser Gelegenheit mal darüber nachdenken, ob Reiseleistungen künftig häufiger (oder überhaupt erst) statt mit der Corporate Card durch den Mitarbeiter von vornherein über eine zentrale Firmenkarte gebucht werden sollen. Einfacher wäre das in jedem Fall, denn sowohl für die zentrale als auch für die virtuelle Bezahlung gilt PSD2 nicht.


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