Neue EU-Richtlinie: Wie Ihnen AirPlus und SQUAKE bei der CSRD helfen

Seit dem 5. Januar 2023 gilt in der EU die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Was hat es genau damit auf sich? Wer ist von ihr betroffen und wie wirkt sie sich auf Ihr Unternehmen aus? Wir bringen Licht ins Dunkel und zeigen, wie wir Sie bei der CSRD unterstützen können.

Die EU-Richtline für mehr Nachhaltigkeit

Mit der CSRD verleiht die EU dem Thema Nachhaltigkeit einen neuen Rechtsrahmen: Er soll für mehr Transparenz sorgen und die Rechenschaftspflicht verstärken: Denn wie nachhaltig und verantwortungsbewusst ein Unternehmen agiert, soll künftig ebenso offen dargelegt werden wie seine finanzielle Performance.

So ändern sich mit der CSRD Art und Umfang der Berichterstattung gravierend: Sind große börsennotierte Firmen in der EU tätig, müssen sie jetzt über eine Vielzahl von Nachhaltigkeitsfaktoren und den Auswirkungen auf die Gesellschaft berichten.

Die Idee hinter dieser Richtlinie ist keineswegs neu, existiert doch bereits die etwas enger gefasste Non-Financial-Reporting-Directive (NFRD): Sie richtete sich nur an große Unternehmen von öffentlichem Interesse. Die neue CSRD greift weiter und soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowohl stärken als auch harmonisieren. Da sie schätzungsweise 50.000 Unternehmen betreffen wird, stellt sich die Frage, was mit ihr eigentlich exakt bezweckt werden soll. Wir stellen sie daher einmal kurz vor:


Kompakt erklärt: CSRD

Welche Ziele verfolgt die EU mit der CSRD?

Als neuer Rechtsrahmen soll die Corporate Sustainability Reporting Directive die Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Geschäftswelt verbessern.

Nach dieser Richtlinie müssen "große und börsennotierte Unternehmen", die in der Europäischen Union tätig sind, über eine Vielzahl von Faktoren im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit und gesellschaftlichen Auswirkungen berichten.

 

Wer ist von der CSRD betroffen?

Große Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • Mehr als 250 Beschäftigte
  • Nettoumsatz von über 50 Millionen Euro
  • Gesamtvermögen von über 25 Millionen Euro

Börsennotierte Unternehmen, deren Wertpapiere auf einem regulierten Markt in der EU gehandelt werden.

Nicht-EU-Unternehmen mit einem Nettoumsatz von 150 Millionen Euro in der EU und mit mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung.

 

Wann wird die CSRD umgesetzt?

Die Umsetzung ist in drei Phasen unterteilt:

  • Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen, müssen den Anforderungen der CSRD ab dem Januar 2024 entsprechen.
  • Für große Unternehmen, die nicht dem NFRD unterliegen, gilt der Stichtag Januar 2025.
  • Börsennotierte KMU müssen die Bestimmungen der CSRD ab dem Januar 2026 erfüllen.

Diese Unternehmen müssen mit der Erfassung ihrer Daten zu Beginn des genannten Geschäftsjahres beginnen, sodass die Berichterstattung im darauffolgenden Jahr erfolgen kann.

 

Welche Punkte umfasst ein Nachhaltigkeitsbericht?

Doppelte Wesentlichkeit

Unter den Begriff der doppelten Wesentlichkeit fallen alle Informationen, die für die Geschäftstätigkeit relevant sind und die Außenwelt beeinflussen – z. B. ESG-Themen wie die Emission von Treibhausgasen und das Lieferkettenmanagement.

Scope 3-Emissionen

Diese umfassen sämtliche indirekten Emissionen, die in der Wertschöpfungskette entstehen: von der Herstellung und dem Transport von Rohstoffen durch Lieferanten bis hin zum Waste-Management. Ebenso zählen hierzu u. a. alle mit dem täglichen Arbeitsweg sowie mit Geschäftsreisen verbundenen Emissionen.

 

Wichtige Schritte auf dem Weg zur CSRD

  • Führen Sie eine Wesentlichkeitsprüfung durch
  • Entwickeln Sie eine Nachhaltigkeitsstrategie
  • Implementieren Sie einen soliden Reportingprozess
  • Erfassen Sie alle Nachhaltigkeitsdaten auf einer digitalen Plattform
  • Nutzen Sie Ziele und KPIs zur Prüfung
  • Richten Sie das Risikomanagement entsprechend Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie aus
  • Integrieren Sie die Berichterstattung

 

Mit der CSRD zum ersten klimaneutralen Kontinent

Im Rahmen des Europäischen Green Deals hat sich die EU hohe Ziele in puncto Nachhaltigkeit gesetzt: Sie möchte bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden. Die CSRD soll dazu beitragen, Einflüsse von Unternehmen auf die Umwelt deutlich klarer nachvollziehen zu können.

Wovon nicht nur die EU profitiert – schließlich sorgt die neue Richtlinie auch außerhalb der Unternehmen für mehr Transparenz: Darauf basierend können Investoren, Kunden und weitere Stakeholder fundierte Entscheidungen für die Umsetzung ihrer eigenen Nachhaltigkeitsstrategien treffen.

Die CSRD ist daher ein großer Schritt hin zu einer Unternehmenskultur, die von grüneren, gerechteren und verantwortungsvollen Entscheidungen geprägt ist. Und sie gewährleistet zugleich das Engagement der Unternehmen für mehr Nachhaltigkeit. Doch wie lässt sich dieses in einem Reporting darstellen?


 

Doppelte Wesentlichkeit und Scope 3-Emissionen

Um die CSRD zu erfassen, lohnt sich der Blick auf zwei ihrer grundlegenden Konzepte: Doppelte Wesentlichkeit und Scope-3-Emissionen. Vielleicht kennen Sie den Begriff der Wesentlichkeit aus der Rechnungslegung: Er definiert, was in einem Jahresabschluss ausgewiesen werden sollte, da es signifikant für die Außenwahrnehmung des Unternehmens ist. Die doppelte Wesentlichkeit umfasst darüber hinaus Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima sowie soziale Aspekte im Hinblick auf Arbeitspraktiken oder das Management von Lieferketten. Durch die Einbeziehung dieser Faktoren in den Berichtsrahmen zielt die CSRD darauf ab, ein umfassenderes Bild der Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens zu vermitteln.

Hinzu kommen Scope 3-Emissionen: Jene indirekten Treibhausgasemissionen, die oft einen erheblichen Teil des CO2-Fußabdrucks eines Unternehmens ausmachen. Sie entstehen unter anderem im Rahmen von Geschäftsreisen, bei Lieferanten, Dienstleistern oder bei der Entsorgung, sodass sie mit den geschäftlichen Aktivitäten eines Unternehmens in Verbindung stehen, nicht aber seiner Kontrolle unterliegen.


 

So helfen Ihnen AirPlus und SQUAKE bei der Umsetzung 

Für eine konforme Umsetzung der CSRD werden daher gründliche Due-Dilligence-Prüfungen sowie die effektive Kontrolle von Reiserichtlinien für Unternehmen immer wichtiger. Sie müssen entsprechende Daten proaktiv ermitteln, quantifizieren und strukturieren. Und im Fall von Geschäftsreisen diese idealerweise bereits beim Buchungsprozess erfassen.

Als Kunde von AirPlus setzen Sie nicht nur auf einen klimafreundlichen Corporate Payment und Settlement Provider, sondern können auch auf unsere Green Reports zurückgreifen – für die automatische Bilanzierung sämtlicher durch Geschäftsflüge verursachten CO2-Emissionen.

Jetzt können Sie gemeinsam mit unserem neuen Partner SQUAKE noch einen Schritt weiter gehen und den Herausforderungen der CSRD effektiv begegnen: Über eine Integration ermöglicht Ihnen SQUAKE die präzise Berechnung sämtlicher CO2-Emissionen – sowie deren Kompensation. Dabei integriert SQUAKE sowohl Messung als auch Kompensation nahtlos in die Abrechnungsprozesse Ihres AirPlus Company Accounts – und dies ohne jeden technischen Aufwand Ihrerseits. So helfen Ihnen AirPlus und SQUAKE ganz einfach und smart beim Management Ihrer Emissionen.

 

Übrigens: Mehr über die Lösungen zur CSRD von AirPlus und SQUAKE erfahren Sie auch in unserem Podcast mit CEO Philipp von Lamezan: Jetzt kostenlos anhören!


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