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Höhere Sorgfaltspflicht für die Lieferkette: So begegnen Sie der neuen Gesetzgebung effizienter

Geschrieben von AirPlus DACH | 23. Mai 2023

Egal wohin man schaut, in der Lieferkette der Chemiehersteller reiht sich eine Herausforderung an die andere – Rohstoffknappheit, Lieferverzug und Preissteigerungen erschweren den Überblick und die Sichtbarkeit bei ganzheitlichen Prozessen. Hinzu kommen die Regulierungsvorgaben, die es einzuhalten gilt.

Das kürzlich hierzulande eingeführte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, ist ein Beispiel für einen Flickenteppich von Standards.

Es ist nun seit einiger Zeit Gesprächsthema Nummer eins, denn es gibt die Universalstandards für Menschenrechte, Arbeitsrecht und Nachhaltigkeit vor, die Unternehmen einhalten müssen.

Dieser Artikel soll darüber aufklären, für wen das LkSG wann gilt, warum es eingeführt wurde und was genau es für Ihr Unternehmen und andere Chemiehersteller bedeutet.

Das LkSG ist zwar in Deutschland in Kraft getreten, aber Sie sollten auch dann weiterlesen, wenn Ihr Unternehmen in einem anderen Land tätig ist, denn die EU-Länder stehen als Nächstes auf dem Programm: Mit dem deutschen Gesetz als Vorlage [1] hat die Europäische Kommission eine europaweite Richtlinie für Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette vorgebracht, über die das Europäische Parlament derzeit verhandelt. Sie betrifft in der EU tätige Großunternehmen in und außerhalb der EU und soll in nationale Gesetze umgesetzt werden.

Welche Ziele werden mit dem LkSG verfolgt?

Die Fakten in Kürze: